TORO EVENTSERVICES GmbH | Event, Ressource and Safety Management

Technische Leitung | Produktionsleitung

VERANTWORTUNG UND KOMPETENZ

Wir haben Erfahrung, verfügen über ein ausgedehntes Netzwerk und können Sie umfassend bei Ihrem Projekt unterstützen. Von der Firmenfeier bis hin zu den großen Eventhallen Deutschlands, wir betreuen Sie professionell bei jedem Ihrer Projekte und helfen Ihnen bei der bestmöglichen Umsetzung Ihrer Wünsche. Unser Mitarbeiterpool umfasst eine Vielzahl an ausgebildeten Fachkräften, Meistern und Technikern für jede Aufgabe im Event- und Gastronomiebereich.

Wann wird ein "Meister für Veranstaltungsechnik" benötigt?

Der Auf- u./o. Abbau von Bühnen-, Studiotechnik und Beleuchtungsanlagen und Einrichtungen auf Großbühnen, Szenenflächen oder in Mehrzweckhallen und Event-Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen. Auch bei wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Einrichtungen und bei technischen Proben muss ein Meister für Veranstaltungstechnik anwesend sein.

Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen müssen mindestens ein Meister für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio oder der Fachrichtung Halle sowie ein Meister für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein.

Wann wird eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" benötigt?

Bei Szenenflächen mit mehr als 100 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5.000 Besucherplätzen müssen beim Auf- oder Abbau von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen die Aufgaben zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit abgeschlossener Berufsausbildung (gemäß den einschlägigen verordnungsrechtlichen Ausbildungsvorschriften und mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung) wahrgenommen werden.

Pflichten/Aufgaben des Betreibers einer Versammlungsstätte:

Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.

Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.

Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter Veranstaltungsleiter mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist. Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.